FLÜSTERBOX

Wir organisieren Ihre Meldestelle mit anonymer Meldeplattform nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und übernehmen als externe Fachkraft die Betreuung.

Einfach. Praktisch. Schnell. SICHER.

Anonym

Anonymes und sicheres Meldesystem basierend auf smarter Hinweisgeber-Plattform aus Sachsen.

Autark

Autarke Fallbearbeitung mit fachanwaltlicher Unterstützung.

Full-Service

Schonung von Ressourcen mit Full-Service durch Auslagerung der gesetzlichen Pflichten.

Transparente Preisgestaltung

Monatlicher Pauschalpreis ohne versteckte Kosten bzw. Kosten für die Fallbearbeitung.

Sofort einsatzbereit

Kinderleichte & intuitive Bedienung.

Sicher

DSGVO-konform mit Serverstandort in Deutschland

Warum Flüsterbox?

Wir betreiben für Sie als externe Fachkraft den internen Meldekanal als webbasierte Hinweisgeber-Plattform und stellen für Sie die beauftragte und geschulte Person gemäß § 15 Hinweisgeberschutzgesetz.

Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern müssen aufgrund gesetzlicher Vorschriften bereits ab Juli 2023 und Unternehmen mit mehr als 49 Mitarbeitern ab Dezember 2023 Schutzmaßnahmen für Whistleblower einführen. 

Die Flüsterbox GmbH bietet zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften eine eigenständige Lösung unter anwaltlicher Aufsicht an. Die angebotene Lösung erfüllt alle Voraussetzungen des Hinweisgeberschutzgesetzes. Die Flüsterbox GmbH stellt für Sie die interne Meldestelle. Der Hinweisgeber kann seine Meldung telefonisch, per E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch abgeben. Wir bieten über die gesetzliche Pflicht hinaus auch die Möglichkeit der anonymen Meldung – ohne Bekanntgabe der Identität – über anonyme Flüsterbox Meldeplattform.

Die anonyme Meldeplattform funktioniert wie ein Tresor, welcher nur für den Hinweisgeber und die Flüsterbox GmbH als Beauftragten für das Unternehmen zugänglich ist. Die Hinweisgeber erhalten vor dem Einreichen eines Berichts eine Zahlenkombination. Diese wird zwingend als Zugang für künftiges Einloggen für das Schließfach benötigt. Mit diesem Zugang für den Hinweis ist ein anonymer Dialog zwischen Hinweisgeber und Bearbeiter möglich. Die gewünschte Anonymität des Hinweisgebers ist dabei stets gewährleistet. 

Mit Beauftragung werden wir für Sie als externe Fachkraft tätig und garantieren dem Hinweisgeber auf Wunsch seine Anonymität. Der anonyme und der nicht anonyme Hinweisgeber kommuniziert direkt mit uns und wir kommunizieren als Bindeglied mit dem betroffenen Unternehmen. Wir prüfen die eingegangene Meldung auf Relevanz und geben die notwendigen Erklärungen gegenüber dem Hinweisgeber innerhalb der gesetzlichen Fristen ab. Mit Abschluss eines jeden Prozesses erstellen wir die Dokumentation und stellen diese für Sie zur Verfügung.

Flüsterbox – die schnelle und sichere Lösung mit Mehrwert für ihr Unternehmen!

 

Flüsterbox.de - Wie funktioniert das Hinweisgebersystem

Ihre Vorteile

  • Externe Vertrauensperson in Bereitschaft – keine eigene Personalressourcen notwendig
  • Volljurist – Anwaltliche Verschwiegenheit
  • Arbeitsrechtliche Fachkompetenz
  • Beständige Gewährleistung der Kommunikation mit Hinweisgebern und dem Unternehmen als Bindeglied
  • Abschließende rechtliche Beurteilung (Abschlussbericht)
  • Bereitstellung einer Hinweisgebersoftware (online) nach Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Verlinkung über Webseite Ihres Unternehmens
  • Bereitstellung interner Meldestelle – Bereithaltung der Ressourcen für Erreichbarkeit und Hinweisbearbeitung
  • Technische Sicherstellung der Anonymität von Hinweisgebern im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
  • Telefonische Meldestelle – Annahme der Meldung rund um die Uhr
  • Überwachung E-Mail-Postfach rund um die Uhr
  • Persönliches Gespräch im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
  • Dokumentation nach dem Gesetz
  • Wahrung der Fristen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
  • Kommunikation mit Hinweisgeber zur Klärung und Verifizierung
  • Rechtliche Beratung zum Umgang mit dem Hinweis an Auftraggeber
  • Dokumentation nach den gesetzlichen Vorschriften
  • Auswertung am Jahresende
  • Erfüllung datenschutzrechtlicher Anforderungen

Transparente Preisgestaltung ohne versteckte Kosten

Erfüllen Sie das Hinweisgeberschutzgesetz einfach, schnell und sicher mit unserer Whistleblower Software noch heute. Alles aus einer Hand. Alle Tarife: ohne versteckte Kosten (Set-Up- bzw. Einrichtungsgebühren).

Haben Sie Fragen oder interessieren Sie sich für den Einsatz unserer anonymen Hinweisgeberplattform in Ihrem Unternehmen, dann kontaktieren Sie uns.

Basis

für Kleinbetriebe
ab 49
90
mtl. zzgl. USt.
  • monatlicher Pauschalpreis
  • ohne Set-Up bzw. Fallbearbeitungskosten
  • vollständig anonym
  • verschlüsselte Übertragung
  • konform nach HinSchG und EU Richtlinie 2019/1937
  • anwaltliche Unterstützung
  • Rund um die Uhr zugänglich
  • vollständige Entlastung des Personals
  • kinderleichte Bedienung
  • weitere Leistungen auf Anfrage

Pro

für Großbetriebe
ab 93
50
mtl. zzgl. USt.
  • monatlicher Pauschalpreis
  • ohne Set-Up bzw. Fallbearbeitungskosten
  • vollständig anonym
  • verschlüsselte Übertragung
  • konform nach HinSchG und EU Richtlinie 2019/1937
  • anwaltliche Unterstützung
  • Rund um die Uhr zugänglich
  • vollständige Entlastung des Personals
  • kinderleichte Bedienung
  • weitere Leistungen auf Anfrage
  • mit Ombudsmann - wir übernehmen die Aufgaben rund um den Hinweisgeberschutz als externer Beauftragter für Sie
Empfohlen

Kontakt

Haben Sie Fragen oder interessieren Sie sich für den Einsatz unserer anonymen Hinweisgeberplattform in Ihrem Unternehmen, dann kontaktieren Sie uns.

Flüsterbox GmbH

Ahornstraße 38
09112 Chemnitz

Telefon: 0371 -280 983 40
Email: info@fluesterbox.de

 

Ihr Kontakt zu unserem Vertrauensanwalt:

Rechtsanwalt Ronny Neumann
Kanzlei BWP mbB
Ahornstraße 38
09112 Chemnitz

Telefon: 0371 33493290
Email: chemnitz@rechtsanwaelte-bwp.de

FAQ - Frequently Asked Questions

Haben Sie weitere Fragen zu unserem anonymen Hinweisgebersystem, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Was bedeutet Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz war für viele Unternehmen bisher ein unbekannter Begriff. Der Begriff des Hinweisgebers ist einigen eher als „Whistleblower“ bekannt. Oft wird die Begrifflichkeit mit dem Namen Edward Snowden verbunden. Der Begriff Hinweisgeber bezeichnet Personen, welche bisher unbekannte Informationen veröffentlichen und Missstände offenlegen. Grundlage für das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz ist die Richtlinie der EU für Whistleblower, welche die EU-Vertragsstaaten umzusetzen haben.

Was will der Gesetzgeber damit erreichen?

Wie es der umständliche Name des Gesetzes schon ausdrückt: Ziel des Gesetzes ist vorrangig der Schutz von Hinweisgebern. Diese sollen wegen der Offenlegung von Missständen keine Benachteiligung erfahren. Das Hinweisgeberschutzgesetz knüpft beim Arbeitgeber als Beschäftigungsgeber an. Der Anwendungsbereich umfasst alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld Informationen über Verstöße, insbesondere gegen gesetzliche Vorschriften oder Missstände, erlangt haben und diese den betroffenen Unternehmen mitteilen möchten.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind Beschäftigungsgeber mit jeweils in der Regel mehr als 50 Beschäftigten. Unabhängig von der Beschäftigtenzahl sind bestimmte Unternehmen nach dem Wertpapierhandelsgesetz, dem Börsengesetz usw. zur Erfüllung verpflichtet.

Wann soll die Regelung greifen?

Das Gesetz soll für alle Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von mindestens 250 Mitarbeitern ab 02.07.2023 gelten. Für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von 50-249 Mitarbeiter soll eine Übergangsfrist bis zum 16.12.2023 gelten.

Was ist zu tun?

Unternehmen müssen grundsätzlich eine interne Meldestelle einrichten, damit vertrauliche Meldungen abgegeben werden können. Eine interne Meldestelle bezeichnet eine Kontaktstelle für Meldungen, an welche sich der Hinweisgeber wenden kann. Die Meldestelle muss die Meldung in mündlicher Form oder in Textform ermöglichen. Mündliche Meldungen müssen per Telefon oder mittels einer anderen Art der Sprachübermittlung möglich sein.

Wer betreut die Meldestellen?

Das organisatorische Unternehmen hat eine beauftragte Person zu bestellen. Diese ist in ihrer Tätigkeit unabhängig. Es ist sicherzustellen, dass keine Interessenkonflikte entstehen und dass die beauftragte Person über die notwendige Fachkunde verfügt. Die beauftragte Person ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers sowie sonstigen Personen zu wahren, die Gegenstand einer Meldung sind oder in der Meldung genannt werden.

Was bedeutet externe Meldestelle?

Der Hinweisgeber hat auch die Möglichkeit, eine externe Meldestelle zu kontaktieren. Das Unternehmen sollte allerdings vorrangig seine interne Meldestelle bewerben. Es soll vermieden werden, dass Missstände im Unternehmen gerade extern bekannt werden.

Was ist nach Eingang einer Meldung zu tun?

Das Unternehmen hat dem Hinweisgeber innerhalb von 7 Tagen den Eingang des Hinweises zu bestätigen. Es muss dann überlegen, welche Folgemaßnahmen aufgrund des Hinweises zu treffen sind. Innerhalb von 3 Monaten muss dem Hinweisgeber mitgeteilt werden, welche Folgemaßnahmen ergriffen wurden.

Was bieten wir?

Wir gehen über die Bereitstellung der technischen Lösung hinaus. Die Flüsterbox GmbH bietet dem Unternehmen neben der technischen Lösung zur Stellung der Meldekanäle (auch zur Bearbeitung anonymer Meldungen und der anonymen Kommunikation mit dem Hinweisgeber) ergänzend die Betreuung der Meldestelle als externe Fachkraft.

Die Betreuung beginnt mit der Entgegennahme des Hinweises und der Aufnahme der Kommunikation mit dem Hinweisgeber, über die Beratung zu den Folgemaßnahmen bis hin zur Dokumentation und einem Abschlussbericht an. Das Unternehmen bleibt lediglich für die gegebenenfalls erforderliche Durchführung der Folgemaßnahmen verantwortlich.

Wir sichern Sie auch auf rechtlichem Gebiet bei der Beratung von Folgemaßnahmen ab, ohne dass Sie hierfür weitere Kosten zahlen müssen. Wir arbeiten zu diesem Zwecke mit der Kanzlei bwp zusammen. Die Kanzlei bwp ist eine auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei, welche in diesem Zusammenhang auf Grundlage der anwaltlichen Verschwiegenheit tätig wird.

Vertrauen Sie unserer Expertise im Arbeitsrecht und zum Datenschutz. Wir betreuen Sie gern.

Preisinformation

Wir bieten eine kostengünstige Alternative – Profitieren Sie von unserem Produkt ab 93,50 € zzgl.  Mwst. monatlich 

Kontaktieren Sie uns unverbindlich, wir freuen uns über Ihre Anfrage.